Anträge & Anfragen

Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Schulbibliothekare

In einer Pressemitteilung der Rhein-Zeitung war mit der Überschrift „Für Schulbibliothekare will keiner zahlen“ zu lesen, dass die Stelle der Bibliothekskraft an einem Koblenzer Gymnasium nicht mehr nachbesetzt wird, mit der Folge, dass die Schulbibliothek geschlossen wird. Des Weiteren wird in dem Zeitungsartikel kritisiert, dass es Zuständigkeitsgerangel gibt, was die Einstellung von Bibliothekskräften angeht. Die Stadt Koblenz ist der Auffassung, dass das Land Rheinland-Pfalz für die Einstellung von Bibliothekskräften zuständig ist. Das Land Rheinland-Pfalz wiederum vertritt die Auffassung, dass die Stadt Koblenz als Schulträger für die Einstellung von Bibliothekskräften zu-ständig sei.


Die CDU-Fraktion fragt daher die Verwaltung:

1. Wie beurteilt die Stadt Koblenz die Tätigkeiten von Bibliothekskräften insbesondere im Hinblick auf die Vorbereitung der Schüler aufs Studium, der Förderung ihrer Lesekompetenz und der Ermöglichung von Methodentraining und wissenschaftlichem Arbeiten?

2. Wie viele städtische Mitarbeiter sind in den Schulbibliotheken beschäftigt?

3. Trifft es zu, dass die Stellen aller städtischen Mitarbeiter, die in den Schulbibliotheken eingesetzt sind, nach Ausscheiden nicht mehr nachbesetzt werden?

4. Wer ist für die Einstellung von Bibliothekskräften zuständig? Das Land Rheinland-Pfalz oder die Stadt Koblenz als Schulträger? Bitte bei der Beantwortung die Rechtsgrundlage mit angeben.

5. Für den Fall, dass die Stadt Koblenz für die Einstellung der Bibliothekskräfte zuständig ist: Erfolgte in allen Fällen eine Nachbesetzung? Wenn nein, warum nicht?

 

6. Für den Fall, dass das Land Rheinland-Pfalz für die Einstellung der Bibliothekskräften zuständig ist, bitten wir um Mitteilung, was die Stadt Koblenz zwischenzeitlich unternommen hat, um diesen Rechtsanspruch gegenüber dem Land geltend zu machen.