Klage auf Feststellung über die auskömmliche Finanzierung durch das Land

In der jüngsten Stadtratssitzung hat die CDU-Fraktion in Abänderung ihres ursprünglichen Antrages einen konkreten Antrag mit der Befugnis auf Erhebung einer Klage gegen die Höhe der festgesetzten Zuweisungen aus dem Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) mehrheitlich durchgesetzt.

„Dieses Zeichen ist ein wichtiges Signal an all die Menschen in unserer Stadt, denen die Mehrheit des Stadtrates für das laufende Jahr erhebliche Steuererhöhungen zugemutet hat“, so der Fraktionsvorsitzende Stephan Otto, zugleich finanzpolitischer Sprecher seiner Fraktion. Mit diesem Vorratsbeschluss wird gewährleistet, dass man keine Zeit mehr verlieren darf, um für kommende Jahre eben nicht mehr in die Vergeblichkeitsfalle der ADD manövriert zu werden. „Wir brauchen Klarheit darüber, ob wir ausreichende Mittel vom Land erhalten oder nicht. Eine Selbstverwaltungsgarantie ist ausgehöhlt, wenn man keine finanziellen Ressourcen mehr besitzt“, ergänzt der stellvertretende Vorsitzende Ernst Knopp. Mit diesem wichtigen Beitrag hat die Initiative der CDU die Möglichkeit eröffnet, zumindest auf gerichtlichem Weg eine Entscheidung zu erreichen, die auf allen bisherigen Wegen nicht zu erreichen war.

„Das sind wir den Menschen schuldig, eine Klarheit in dieser Frage herbeizuführen. Schade, dass der Oberbürgermeister und das Linksbündnis dem nicht folgen konnten“, so die beiden Finanzpolitiker abschließend.