Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Prüfung der Einrichtung von Solarfeldern in allen Gewerbegebieten der Stadt
Da ab dem 01.01.2023 alle Gewerbetreibenden verpflichtet werden, auf Neubauten mit mehr als 100 Quadratmetern Nutzfläche eine Photovoltaikanlage zu installieren, können nur noch Freiflächen oder Ausgleichsflächen zur Überprüfung vorgesehen werden.
Die CDU-Fraktion fragt:
Wird bei den neu einzurichtenden Gewerbeflächen die Einrichtung von Solarfeldern geprüft?