Anträge & Anfragen

Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Testvorgehen in Alten- und Pflegeeinrichtungen

Die CDU-Fraktion fragt:

  • Sind im Rahmen der Umsetzung der aktuellen Testverordnung für Alten- und Pflegeeinrichtungen die avisierten Testregularien erfüllt?

  • Verfügen alle betroffenen Einrichtungen in Koblenz über die vorgeschriebene Testinfrastruktur?

  • Wenn nein, welche Unterstützung kann angeboten werden?

  • Kann das zuständige Gesundheitsamt die Schnelltests schon zur Verfügung stellen?

  • Wie soll das Antragsverfahren gem. der Verordnung aussehen?

  • Sind entsprechende Schutzkleidung und Ausstattung der Testräume vorhanden bzw. werden unterstützend eingerichtet?

  • Entstehen der Stadt Koblenz zusätzliche Kosten?

Begründung:

Seit nunmehr 14 Tagen ist die Testverordnung gültig und die Fallzahlen steigen stetig. Dadurch verschärft sich auch die Situation bei den Risikogruppen, die einer erhöhten Aufmerksamkeit bedürfen. Im Rahmen der steigenden Fallzahlen bei Corona hat die Landesregierung durch Frau Ministerin Bätzing-Lichtenthäler u. a. erklärt:

Das gemeinsam mit der Pflegegesellschaft und den Verbänden der Einrichtungen abgestimmte „Einrichtungsbezogene Mustertestkonzept“ sieht künftig folgendes Vorgehen vor: Grundsätzlich wird es allen Bewohnerinnen und Bewohnern, Nutzern sowie Beschäftigten von stationären, teilstationären wie auch ambulanten Einrichtungen und Diensten im Bereich der Pflege und der Eingliederungshilfe möglich sein, sich regelhaft testen zu lassen. Diese Basis-Testungen werden mit den neuen POC-Antigen-Tests durchgeführt. Diese ermöglichen im Vergleich zu den PCR-Tests, die in vielen anderen Bereichen weiter zum Einsatz kommen, ein deutlich schnelleres Ergebnis. Durch diese regelmäßigen Testungen wird das Risiko einer Ausbreitung des Corona-Virus in den Einrichtungen signifikant minimiert.

Die Einrichtungen der Pflege sowie der Eingliederungshilfe können künftig ein monatliches Kontingent von POC-Antigentests abrufen, welches sie für die Testung sowohl der Bewohnerinnen und Bewohner als auch der Mitarbeitenden verwenden können. Das Verfahren zur Refinanzierung dieser Tests wird entscheidend vereinfacht durch das Mustertestkonzept, das das Land zur Verfügung stellt und das die Genehmigung der tatsächlichen Test-Bedarfe über die Gesundheitsämter erleichtert. Unberührt von diesen neuen Testungen bleiben die Corona-Tests von Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen bei Neu- bzw. Wiederaufnahme sowie die PCR-Tests zur Bekämpfung von Corona-Ausbrüchen in einer Einrichtung.