Anträge & Anfragen

Anfrage der CDU-Ratsfraktion: Ukrainisch sprechendes Vertretungspersonal in Kitas

Das Bundesland Rheinland-Pfalz hat die Sonderregelung getroffen, dass aufgrund des fortwährenden Kriegs ukrainische Vertretungskräfte in Kitas eingesetzt werden können. Dies ist auch ohne vorherige Anerkennung ihrer Qualifikation möglich:

„Wenn Flüchtlingskinder aufgenommen werden, erhält der Träger die Möglichkeit, zusätzliche Kräfte einzustellen, die über die Regelungen für Vertretungskräfte (§ 23 KiTaG) finanziert werden. Dies können auch so genannte Nichtfachkräfte sein.“

Hintergrundwissen unter: Kitaukraine.rlp.de

Die CDU-Fraktion fragt:

1. Werden in den städtischen Kitas aktuell Kinder aus der Ukraine betreut?

2. Wie viel Zusatz- oder Vertretungspersonal wurde aufgrund 1) in dieser Zeit eingestellt?

3. Wie hoch ist der Anteil an ukrainisch sprachigem Vertretungspersonal?

4. Kam es beim Einsatz des Vertretungspersonals zu bürokratischen Barrieren?

5. Sollten keine ukrainischen Vertretungskräfte in städtischen Kitas eingesetzt werden – was ist der Hintergrund dafür?