Anträge & Anfragen
Antrag der CDU-Ratsfraktion: Anpassung von § 5 der Gebührensatzung Abwasserbeseitigung
Hier Erhöhung der Reduzierung bei begrünten Flächen auf 70 %
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt,
§ 5 der Gebührensatzung Abwasserbeseitigung dahingehend zu ändern, dass eine Erhöhung der Reduzierung der Oberflächenabwassergebühren bei begrünten überbauten Flächen 70 %, anstatt wie bisher 20 %, beträgt.
Begründung:
Derzeit sieht die „Satzung der Stadt Koblenz über die Erhebung von Abwasserbeseitigungsgebühren und über die Abwälzung der Abwasserabgabe – Gebührensatzung Abwasserbeseitigung – vom 21. Dezember 1992 in der Fassung vom 30.12.2009“ in § 5 bei der Berechnung der Benutzungsgebühr für das Einleiten von Oberflächenwasser lediglich eine Reduzierung von 20 % vor. Um Anreize für eine Begrünung von überbauten Flächen zu schaffen, soll die Reduzierung der Oberflächenabwassergebühren zukünftig 70% betragen.
Auswirkungen auf den Klimaschutz: nein