Anträge & Anfragen

Antrag der CDU-Ratsfraktion: Berechnung des Mindestbeitrages zum KEF-RLP

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt, die Verwaltung zu beauftragen,

eine ausführliche Berechnung des Mindestbeitrages zum KEF-RLP für die bevorstehenden Etatberatungen, spätestens zum Oktober 2019, zu erstellen und bei der Etateinbringung einen entsprechenden Hinweis in den Unterlagen anzubringen.

Begründung:

Im Rahmen der Etatberatungen zum Haushalt 2019 hat die Verwaltung dem Stadtrat zur Entscheidung über den Haushalt diesen Hinweis nicht gegeben. Infolge dessen ist der Stadtrat davon ausgegangen, dass ein positiver Finanzhaushalt zur Genehmigung bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vorgelegen hat. Dieser kehrte sich nach Berichtigung und Einrechnung des Mindestbetrages zum KEF-RLP ins Negative um.

In der weiteren Konsequenz wurden der Stadt Koblenz weitereichende Sanktionen, z. B. Kürzungen der freiwilligen Leistungen, auferlegt, die bei einer bewussten Kenntnisnahme der Mindestberechnung zum KEF-RLP zu vermeiden gewesen wären. Damit dies in der Zukunft ausgeschlossen werden kann, ist die Information für die Etatberatungen unerlässlich.

Im Rahmen der Sitzung vom 21.02.2019 wurde dies als Bitte an die Verwaltung bereits mündlich vorgetragen. Eine Information oder Aufklärung zur Sache selbst, wie von der Verwaltung angekündigt, erfolgte bis heute nicht.