Anträge & Anfragen
Antrag der CDU-Ratsfraktion: Einheitliche Öffnungszeiten für Schulhöfe von Grundschulen
Beschlussentwurf:
Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen,
dass die Schulhöfe der Grundschulen unter der Woche von 16:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit – längstens bis 19:00 Uhr – für Kinder bis 14 Jahren zum Spielen freigegeben werden. Am Wochenende (Samstag und Sonntag) sind die Schulhöfe für Kinder bis 14 Jahren von 10:00 Uhr bis zum Einbruch der Dunkelheit – längstens bis 18:00 Uhr – freizugeben. Die Schulhöfe sind auch in den Schulferien für Kinder bis 14 Jahre zu den oben genannten Zeiten am Wochenende zum Spielen freigegeben.
Der Verwaltung obliegt die Entscheidung, ob die Schulhöfe nach den Öffnungszeiten verschlossen werden. Ausnahmeregelungen für einzelne Schulhöfe aufgrund von anderen Nutzungsbestimmungen, anderen pädagogischen Konzepten oder Vandalismus-Vorfällen können seitens der Verwaltung getroffen werden. Die Bedarfsträgerschaft während der Öffnungszeiten fällt an das ZGM.
Begründung:
Die Schulhofnutzung als Spielplatz stellt eine sinnvolle Ausnutzung vorhandener Ressourcen dar. Schulhöfe erweitern die Bewegungsmöglichkeiten der Kinder in den Stadtteilen. Die Angebote unterscheiden sich oftmals von den Angeboten der Spielplätze z. b. durch Tischtennisplatten, Basketballkörbe, eingezeichnete Spielfelder und eingezeichnete Verkehrsführungen für das Erlernen von Fahrradfahren im Straßenverkehr. Auch die Nutzung von Inlinern, Einrädern oder Rollern sind oftmals auf herkömmlichen Spielplätzen nicht möglich, anders auf Schulhöfen. Zudem stellen Schulhöfe ein vertrautes Umfeld für die Kinder dar.