Anträge & Anfragen

Antrag der CDU-Ratsfraktion: Konzept für die Nutzung durch Radverkehr in den Rheinanlagen

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen, die Verwaltung wird aufgefordert,

dass für die Promenade in den Rheinanlagen zwischen Stresemannstraße und Schwanenteich („Kaiserin-Augusta-Anlagen“) ein Konzept für die Nutzung durch Radverkehr erarbeitet und mit dem Ziel einer Beschlussfassung zur Diskussion gestellt wird.

Begründung:

Die Rheinanlagen, zwischen 1856 und 1861 im Auftrag der damaligen Prinzessin Augusta von Preußen errichtet, sind ein langgestreckter Park mit Promenade. Der ursprüngliche Charakter als englischer Landschaftsgarten ist im Zuge der BuGa 2011 wieder hervorgehoben worden. Der ursprünglichen und heutigen Widmung gemäß werden die Anlagen von der Koblenzer Bevölkerung intensiv als Naherholungsgebiet zum Flanieren und zum Aufenthalt genutzt. Gleichzeitig sind sie für Touristen Anziehungspunkt und Ausgangspunkt zu weiteren Sehenswürdigkeiten in der Stadt.

Diesem Charakter und der Widmung entspricht es, dass Fahrradfahren in dem Park zwischen Stresemannstraße und Schwanenteich gestattet, aber dem Fußverkehr nachgeordnet ist. Überwiegend gilt das Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“, sodass Radfahrende Schrittgeschwindigkeit einhalten müssen. Die zu begrüßende starke Zunahme von Radverkehr – durch Schüler und Berufspendler, als Freizeitgestaltung und durch Radtourismus – sowie die Entwicklung der Fahrradmodelle und –ausstattungen (schneller, schwerer, breiter, elektrisch) führt jedoch zunehmend zu Konflikten mit Fußgängern. Insbesondere ältere Menschen und Kinder sind durch schnellen und zeitweise dichten Radverkehr überfordert. Hinzu kommt die Nutzung durch Elektroroller, die wie Radverkehr die Anlagen befahren dürfen.

Die Veränderungen von Freizeit- und Mobilitätsverhalten erfordern eine Überprüfung und Aktualisierung, ggfls. die Erarbeitung eines neuen Konzepts für die Nutzung der Parkanlage durch Fuß- und Radverkehr.

Dabei werden unter anderem folgende Aspekte zu berücksichtigen sein:

  • Die Rheinanlagen sind zuallererst und der Idee nach ein Naherholungsraum zum Verweilen. Dazu gehört insbesondere, dass hier ältere Menschen spazieren gehen und gerade kleinere Kinder sich, weitgehend unbehelligt von Verkehrsmitteln, aufhalten können.

  • Fahrradfahren ist heute ein wichtiges Element in Freizeit und Mobilität. Die Rheinanlagen stellen für Radfahrende eine attraktive, sichere und schnelle (weil kreuzungsfreie) Verbin-dung über mehrere Kilometer dar.

  • Eine durchgängige räumliche Trennung von Fuß- und Radverkehr z.B. durch einen neu anzulegenden parallelen Radweg – gar in der Breite für Begegnungsverkehr – ist mit Blick auf den Charakter als Promenade mit zeitweise sehr hohem Fußgängerverkehr nicht anzustreben und mit Blick auf die tatsächliche Gestaltung des Parks (alter Baumbestand, Gebäude, Skulpturen) überwiegend auch nicht zu realisieren. Eventuell ist aber eine räumliche Trennung in sensiblen Abschnitten (z.B. Spielplatz, Biergarten) möglich.

  • Durch Veränderungen des Bodenbelags (z.B. querende Bänder von Kopfsteinpflaster) können Radfahrende aufmerksam und ggfls. zum Verlangsamen veranlasst werden.

  • Die Rheinanlagen sind für Radtouristen auf dem Rheinradweg eine Sehenswürdigkeit; gleichzeitig kann diesen Reisenden die Strecke über die Mainzer Straße, später auch durch die Südallee als gleichwertige Alternative angeboten werden.

  • Gegebenenfalls ist eine temporär differenzierte Gestattung des Radverkehrs (z.B. nicht an Sonntagen im Sommer) ein Element in einem Gesamtkonzept.

  • Die Benutzungsregeln werden durch eindeutige und gut sichtbare Beschilderung erkennbar sein und ggfls. auch vollzogen werden müssen.