Anträge & Anfragen

Antrag der CDU-Ratsfraktion: ÖPNV als Pflichtaufgabe

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat möge beschließen,

der Oberbürgermeister wird aufgefordert, sich mit der Landesregierung zügig in Verbindung zu setzen und auf eine Änderung des Nahverkehrsgesetzes Rheinland-Pfalz hinzuwirken, dass der ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) als Aufgabe der Daseinsvorsorge und somit als Pflichtaufgabe bewertet wird.

Begründung:

  • § 2 der Gemeindeordnung RP – Aufgaben der Gemeinden lautet:

(1) Die Gemeinden können in ihrem Gebiet jede öffentliche Aufgabe der örtlichen Gemeinschaft übernehmen, soweit diese nicht durch Gesetz ausdrücklich anderen Stellen im dringenden öffentlichen Interesse ausschließlich zugewiesen wird (freie Selbstverwaltungsaufgaben). Sie erfüllen als Pflichtaufgaben der Selbstverwaltung die ihnen als solche durch Gesetz übertragenen Aufgaben.

Der ÖPNV gilt in Rheinland-Pfalz als freiwillige Aufgabe der Selbstverwaltung. Es bedarf einer Gesetzesänderung im Nahverkehrsgesetz RP (Landesgesetz über den öffentlichen Personennahverkehr, NVG), um den ÖPNV entsprechend seiner Bedeutung als Aufgabe der Daseinsvorsorge zu benennen.

So heißt es in § 1 Abs. 1 des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen – ÖPNVG NRW –: „ (1) Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.“