Anträge & Anfragen

Antrag der CDU-Ratsfraktion: Videoüberwachung

Beschlussentwurf:

Der Stadtrat beschließt: Die Verwaltung wird beauftragt, die Möglichkeit einer Videoüberwachung nach § 27 Abs. 1 Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG) RP von im städtischen Eigentum stehenden gefährdeten Anlagen und Einrichtungen (Liegenschaften Koblenzer Wohnbau/Quartiersmanagement, Müllcontainer) im Bereich der Großsiedlung Neuendorf zu überprüfen.

Sollte eine solche Videoüberwachung in kommunaler Eigenregie rechtlich nicht möglich sein, wird die Verwaltung aufgefordert, eine entsprechende Überwachung in Zuständigkeit der Polizei zu beantragen.

Begründung:

Brandanschläge auf städtische Anlagen und Einrichtungen in der Großsiedlung Neuendorf weisen seit geraumer Zeit eine bedenkliche quantitative wie auch qualitative negative Steigerung auf. Glücklicherweise sind bisher keine Menschen dabei zu Schaden gekommen. Diese Gefahr bestand besonders während der Eskalation von Gewalt in der letzten Silvesternacht als u.a. ein Brandanschlag auf eine Liegenschaft der Koblenzer Wohnbau GmbH verübt wurde, über der sich in weiteren Geschossen Wohnungen befinden. Wäre der Brand nicht schnell bemerkt und gelöscht worden, hätte das Gebäude binnen kürzester Zeit zur tödlichen Falle für die Bewohner werden können.

Zum zukünftigen Schutze der Bewohner und des städtischen Eigentums soll die Verwaltung von ihrem Recht gem. § 27 Abs. 1 POG Gebrauch machen, das den allgemeinen Ordnungsbehörden die Videoüberwachung gestattet, soweit eine Videoüberwachung gem. § 27 Abs. 1 S. 2 im Einzelfall

  1. zur Abwehr einer Gefahr,
  2. zum Schutz gefährdeter öffentlicher Anlagen oder Einrichtungen,

erforderlich ist.

Videoüberwachung innerhalb von Wohngebäuden der Koblenzer Wohnbau hat bereits eine abschreckende Wirkung entfaltet und zu einem Rückgang von Vandalismus geführt.

Auswirkungen auf den Klimaschutz: nein