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CDU-Ratsfraktion beantragt Neuregelung des Radverkehrs in den Rheinanlagen
Koblenz. Die Koblenzer Rheinanlagen sind eine Zierde der Stadt. Zwischen 1856 und 1861 im Auftrag der damaligen Prinzessin Augusta von Preußen durch den preußischen Gartenbaumeister Peter-Joseph Lenné gestaltet, erfreut sich der langgestreckte Park mit Promenade bis heute einer großen Beliebtheit. Der ursprüngliche Charakter eines englischen Landschaftsgartens ist im Zuge der BuGa 2011 wieder deutlich hervorgehoben worden. So wie seinerzeit von Augusta beabsichtigt, werden die Anlagen bis heute von der Koblenzer Bevölkerung intensiv als Naherholungsgebiet genutzt.
Gleichzeitig ist die Trasse entlang des Rheins eine von Fahrradfahrern stark frequentierte Verbindungsroute. Schüler und Berufspendler nehmen die Strecke ebenso in Anspruch wie Freizeitradler und Radtouristen. „Dies ist grundsätzlich zu begrüßen. Das Fahrrad spielt nicht nur bei Freizeit und Mobilität eine immer wichtigere Rolle, sondern ist auch unter ökologischen Gesichtspunkten von wachsender Bedeutung. Es entlastet die Innenstädte von Verkehr und Emissionen und leistet somit einen wertvollen Beitrag zum Klimaschutz“, erklärt der Vorsitzende des CDU-Ortsverbandes Süd, Rudolf Kalenberg. Er merkt jedoch an, dass der deutliche Anstieg des Radverkehrs zunehmend auch zu Konflikten mit Fußgängern führe. „Das hängt auch mit der rasant fortschreitenden Entwicklung der Fahrradmodelle zusammen. Die Räder werden immer schneller, breiter und schwerer. Elektrofahrräder und Elektroroller finden wachsende Verbreitung.
Das alles führt allerdings dazu, dass insbesondere ältere Menschen und Kinder mit dem schnellen und zeitweise dichten Radverkehr überfordert sind“, stellt CDU-Ratsmitglied Ernst Knopp fest. Er weist daher darauf hin, dass Radfahren in den Rheinanlagen zwischen der Stresemannstraße und dem Schwanenteich zwar grundsätzlich gestattet, aber dem Fußverkehr nachgeordnet sei. „Da überwiegend das Verkehrszeichen 239 „Gehweg“ mit dem Zusatzschild „Radverkehr frei“ gelte, müssten Radfahrende dort Schrittgeschwindigkeit einhalten. Angesichts der Veränderungen von Freizeit- und Mobilitätsverhalten bedarf es aus Sicht der CDU-Fraktion einer Überprüfung und Aktualisierung der geltenden Regelungen.
Wir haben daher einen Antrag in den Stadtrat eingebracht, um die Verwaltung aufzufordern, ein Konzept für die Nutzung der Parkanlage durch Fuß- und Radverkehr zu erarbeiten,“ ergänzt Rudolf Kalenberg. Dieses sollte ihm zufolge berücksichtigen, dass es sich bei den Rheinanlagen zuallererst um einen Naherholungsraum handelt, in dem sich vor allem ältere Menschen und Kinder weitgehend unbehelligt von Verkehrsmitteln aufhalten können. „Eine durchgängige räumliche Trennung von Fuß- und Radverkehr, beispielsweise durch einen eigens angelegten parallelen Radweg, lehne die CDU-Fraktion allerdings ab,“ so CDU-Ratsmitglied Monika Sauer. Dieses würde dem Charakter als Promenade mit zeitweise sehr hohem Fußgängeraufkommen entgegenstehen.
Denkbar sei hingegen eine entsprechende Trennung in sensiblen Abschnitten, wie am Spielplatz oder am Biergarten. Querende Bänder von Kopfsteinpflaster oder ähnliche Veränderungen des Bodenbelags könnten zudem den Radverkehr verlangsamen. Auch wäre es möglich, die Rheinanlagen durch temporäre Einschränkungen – beispielsweise an Sonntagen im Sommer – oder das Ausweisen gleichwertiger Alternativwege durch Mainzer Straße und Südallee zu entlasten. „Auf Grundlage dieser Vorschläge erhoffen wir uns als CDU-Fraktion ein abgerundetes Gesamtkonzept, das sowohl den Belangen der Fußgänger als auch der Radfahrer gerecht wird“, erklärt Anne Schumann-Dreyer abschließend.