Die CDU-Fraktion wendet sich in einem Schreiben an den OB und bittet um die Erlassung einer Allgemeinverfügung gegen die Klimakleber der »Letzten Generation« um weitere Nötigung der Bürgerinnen und Bürger sowie Behinderungen von Rettungseinsätzen zu verhindern.
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
die Straßenblockade auf dem Friedrich-Ebert-Ring am vergangenen Freitag hat in der Koblenzer Bevölkerung berechtigterweise zu großem Unmut geführt.
„Klimakleber“ gefährden sich und andere und behindern sogar Rettungseinsätze.
Durch Filmaufnahmen wurde dokumentiert, dass auch durch die Blockade des Friedrich-Ebert-Rings ein Rettungseinsatz behindert wurde.
Eine Tolerierung oder Verharmlosung solcher verbotswidrigen Taten, lässt das Vertrauen in die staatlichen Institutionen und ihre Handlungsfähigkeit zum Schutz der Bevölkerung weiter sinken.
Es muss deutlich gemacht werden, dass man sich für einen vermeintlich guten Zweck oder selbst definierte moralische Grundsätze nicht über Recht und Gesetz hinwegsetzen kann.
Ungeachtet dessen wird durch Straftaten „im Namen des Klimaschutzes“ die Akzeptanz bei den Bürgerinnen und Bürgern für dieses wichtige Thema untergraben.
Daher bitten wir Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, analog des Vorgehens von Städten wie Nürnberg und Stuttgart, eine Allgemeinverfügung zu diesem Tatbestand zu erlassen, um weitere Straßenblockaden zu verhindern.
Das Vorgehen der „Klimakleber“ ist zwar per se bereits verboten, aber das generell-abstrakte Verbot macht die Straßenblockaden lediglich zu einem Fall für Polizei und Staatsanwaltschaft.
Erst eine Allgemeinverfügung, die das Veranstalten einer Blockade und auch die Teilnahme daran verbietet, schafft auch für die Stadt Koblenz eine Ermächtigungsgrundlage, um gegen die Straftäter vorgehen zu können.
Wer sich der Allgemeinverfügung widersetzt und an einer verbotenen Aktion teilnimmt, müsste mit einer hohen Geldbuße, die Veranstalter sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Unbenommen von der Allgemeinverfügung bleiben selbstverständlich Handlungen im Rahmen von angemeldeten Demonstrationen.
Außerdem kann es nach Ansicht der CDU-Fraktion zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ausreichend sein, das Verbot auf die für eine reibungslose Abwicklung des Straßenverkehrs in Koblenz relevanten Straßen zu beschränken, soweit dadurch keine etwaigen Verzögerungen für Rettungseinsätze entstehen können.
Wir bitten Sie, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, möglichst schnell zu handeln, um etwaigen Gefährdungen durch weitere verbotene Blockaden vorzubeugen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Otto, Fraktionsvorsitzender
Andreas Biebricher,
Sprecher für Sicherheit und Ordnung