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Mehr Tempo beim Aufbau der E-Mobilität-Ladeinfrastruktur?

CDU-Stadtratsfraktion stellte Prüfauftrag

 

Welche Auswirkungen haben die Beschlüsse der EU, ab dem Jahr 2035 keine Neuwagen mit Verbrennermotor (Ausnahme „E-Fuel-Only-Motoren“) zuzulassen? 

 

Für die CDU-Fraktion im Koblenzer Stadtrat ist klar, dass es wesentlich schneller als erwartet, zu einem weitgehenden Austausch der Verbrennungsmotoren-Fahrzeugflotte durch Fahrzeuge mit alternativen Antriebsmöglichkeiten (vorwiegend E-Mobilität) kommen wird.

Daher stelle man sich die Frage, ob Koblenz mit seiner bisherigen Planung noch gut genug aufgestellt sei oder ob beim Tempo des Aufbaus der Ladeinfrastruktur nachgebessert werden muss.

 

„Die Planungen der Stadt Koblenz zum Aufbau einer tragfähigen Ladeinfrastruktur basieren derzeit auf der Grundlage eines von der evm AG beauftragten Konzeptes zur Bedarfsermittlung für den öffentlichen Raum.  Dies wurde vor den aktuellen Beschlüssen der EU erstellt. Daher ist zu untersuchen, ob die Planung vor dem Hintergrund des nun zu erwartenden schnelleren Hochlaufs der Elektromobilität noch tragfähig ist oder angepasst werden muss“, erklärt der Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Andreas Biebricher. 

 

Um dies herauszufinden, hatte die CDU einen Prüfauftrag an die Verwaltung in den Stadtrat eingebracht und betont, dass der Fokus nicht allein auf der Innenstadt liegen solle, denn auch eine ausreichende Versorgung der Stadtteile sei sehr wichtig.

 

Dies unterstützt auch die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anne Schumann-Dreyer und ergänzt, dass auch Förder- und Unterstützungsmöglichkeiten untersucht werden sollten: „Es ist zu prüfen, welche Chancen der von der Bundesregierung beschlossene „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ für die Planungen der Stadt Koblenz bietet und ob er uns zusätzliche Chancen auf einen erweiterten und schnelleren Ausbau der Ladeinfrastruktur in unserer Stadt bietet.“ 

 

Damit Koblenz für die zu erwartenden Änderungen gut gerüstet ist, schlagen Biebricher und Schumann-Dreyer vor, auch die Möglichkeit einer noch stärkeren Einbeziehung und Förderung privater Ladepunkte zu untersuchen: „Es gibt bereits jetzt einige private E-Tankstellen, die in die Gesamtinfrastruktur integriert sind. Wir sind zuversichtlich, dass bei entsprechender Ansprache und Unterstützung viele Unternehmen und auch Privatleute für einen Ausbau gewonnen werden könnten.“ hoffen die beiden Ratsmitglieder.

 

Dieser Wunsch scheint in Erfüllung zu gehen. Aus der nun vorliegenden Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag der CDU geht nämlich unter anderem hervor, dass intensive Prüfungen der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der ADD ergaben, dass die Errichtung und der Betrieb öffentlicher Ladeinfrastruktur (LIS) durch die Stadt Koblenz unter den gegebenen Rahmenbedingungen nicht durchführbar sei. Aus diesem Grund ist die Verwaltung dazu übergegangen externe Wirtschaftsunternehmen bei der Flächensuche zu unterstützen und nach entsprechenden Anträgen und Standortprüfungen straßenverkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigungen zur Errichtung von LIS im öffentlichen Straßenraum zu erteilen. Es wurden bereits mehrere Anträge genehmigt.

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Mobilität wurde kürzlich darüber unterrichtet, dass für folgende Standorte Genehmigungen durch die Straßenverkehrsbehörde erteilt wurden: 

2 AC (Wechselstrom)-Ladepunkte in der Bismarckstraße

2 AC-Ladepunkte in der Kurfürstenstraße

2 AC-Ladepunkte in der Beethovenstraße

6 AC-Ladepunkte in der Kastorpfaffenstraße

6 AC-Ladepunkte in der Schloßstraße

6 DC (Gleichstrom)-Ladepunkte An der Römervilla. 

Außerdem wurde ein Antrag für den Standort „Am Flugfeld“ eingereicht. 

 

Biebricher und Schumann-Dreyer zeigen sich erfreut über diese Neuigkeiten: „Das sind gute Nachrichten und nun muss man dranbleiben. Die CDU-Fraktion wird das Thema weiter begleiten, denn es ist äußerst wichtig, rechtzeitig eine funktionierende Ladeinfrastruktur zu errichten. Dabei darf auch die wichtige Verstärkung der bisher vorherrschenden AC-Infrastruktur durch HPC-Ladehubs an innerstädtischen Orten mit hohem Bedarf nicht vergessen werden. Auch der beginnende Hochlauf von Elektronutzfahrzeugen muss hierbei berücksichtigt werden.“ erklären die beiden Ratsmitglieder abschließend.