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Redebeitrag „Einführung eines Doppelhaushaltes“

von Stephan Otto in der Ratssitzung am 26.09.19 zu TOP 8

Die CDU-Fraktion wird der Einführung eines Doppelhaushaltes nicht zustimmen.

Wir sind der Meinung, dass die bisherige Praxis der Jährlichkeit sich insoweit bewährt hat, dass der Rat, immer aktuell von seinem Budgetrecht Gebrauch machen kann. Dieses Budgetrecht ist mit das höchste Gut, was ein Kommunalparlament in der Umsetzung des politischen Willens ausüben kann.

Wir sind der Meinung, dass aus den Lehren der Vergangenheit die Steuerungsmöglichkeit über einen Nachtrag hier in Koblenz nicht gegeben ist. Auch in den von der Verwaltung aufgeführten Städten finden, wie in Koblenz auch, lediglich Zahlenkorrekturen statt. Nicht mehr und nicht weniger…

Wir haben in jedem Jahr diesen Umstand angemahnt und immer darum gebeten, dem Nachtrag eine Steuerungsfunktion zukommen zu lassen. Leider ohne Erfolg…

Wir unterstellen die Richtigkeit der Aussage, dass andere Städte, wie in der Vorlage aufgeführt gute Erfahrungen gemacht haben. Nur sind diese Voraussetzungen noch nicht ansatzweise vergleichbar. Hohe zweistellige Millionendefizite in jedem Jahr lassen durchweg die Annahme zu, dass man dort eben nicht jedes Jahr mit der ADD in die Verhandlung gehen will. Wenigstens im zweiten Jahr ist Ruhe…

Während andere Städte vor dem Bankrott stehen, nämlich ohne Eigenkapital, ist die Situation in Koblenz doch etwas Anderes. Hier haben wir als CDU entscheidend, gegen den Trend, in den letzten Jahren durchweg positive Haushalte verabschiedet und unser Eigenkapital beträchtlich aufgebaut. Wir möchten Aktuell über die Dinge entscheiden, auch wenn das augenscheinlich mit mehr Aufwand auf beiden Seiten verbunden ist.

In Gänze nicht nachvollziehbar sind die von der Verwaltung aufgeführten Nachteile einer „haushaltslosen Zeit“. Was passiert denn in dieser Zeit? – im Übrigen in den letzten Jahren in der Tat hat sich die Genehmigung ein einziges Mal über die erste Jahreshälfte hinausgezögert.

Alle Vorgänge der laufenden Verwaltung können auch in dieser Zeit geleistet werden. Angefangene Projekte im investiven Bereich lasten unsere Verwaltung auch in dieser Zeit vollkommen aus. Eine Abbildung von investiven Maßnahmen in einem Umfang von über 60 Mio. Euro jährlich haben doch nur den einzigen Zweck, dass man über die Abbildung im Investitionshaushalt sich die Möglichkeit erhält, u. a. mögliche Förderungen zu beantragen. Bei einem Leistungsvermögen von ca. 40 Mio. Euro sind doch anders die Korrekturen im jährlichen Nachtrag bei den Investitionen nicht zu erklären.

Wir wollen das Budgetrecht des Rates weiterhin jährlich ausüben und werden der Vorlage nicht zustimmen.