Anträge & Anfragen

Wasserschutzgebiet

Mit einem umfangreichen Antrag formuliert die CDU-Fraktion Forderungen zu dem geplanten Wasserschutzgebiet im Koblenzer Industriegebiet. Begehrt werden Änderungen zu dem Verordnungsentwurf, den die SDG Nord vorgelegt hat und zu dem noch bis zum 4. Oktober Einwendungen schriftlich erhoben werden können.


Mit der beabsichtigten Rechtsverordnung, so erläutert Rudolf Kalenberg für die CDU-Fraktion, wird in eine konkrete und realisierte Stadtplanung eingegriffen. Und dies, obwohl in den Gebieten bereits seit Jahrzehnten gewerbliche und industrielle Nutzungen erfolgen. Deshalb müssen für die Stadt Änderung, Nachverdichtung, Arrondierung, Lückenschluss und auch Erweiterung von Baugebieten weiterhin möglich sein.

Für Industrie-, Gewerbe- und Handwerksbetriebe , aber auch für die Stadt selbst müsse klar erkennbar sein, welche Voraussetzungen für betrieblich erforderliche Genehmigungen zu erfüllen sind, so Kalenberg, der auf dem Gebiet des Umweltrechts arbeitet. Es könne nicht sein, dass die SGD Nord ohne transparente rechtliche Rahmenbedingungen darüber befinde, ob eine Befreiung zu Verboten oder ein Einvernehmen zu Vorhaben erteilt werde.

Fraktionsvorsitzende Anne Schumann-Dreyer betont die Notwendigkeit der neuen Rechts­verordnung für ein Wasserschutzgebiet. Wasser sei die wichtigste Ressource, und gerade unter dem Industriegebiet befindet sich ein überregional wichtiges Gewinnungsgebiet.

Gleichzeitig müsse die Stadt auch das Industrie-und Gewerbegebiet als wirtschaftlichen Motor der Region schützen. Es sei beeindruckend, wie eindeutig und geschlossen IHK und Handwerkskammer die Interessen der Betriebe vertreten.

Rudolf Kalenberg weist darauf hin, dass ein Bestandsschutz für Betriebe ins Leere laufe, wenn die Behörde anlasslos nachträglich Maßnahmen anordnen könne, die über das üb­liche gesetzliche Schutzniveau hinausgehen. Es sei unverständlich, warum in Koblenz neueste rechtliche Regelwerke zum Wasserschutz, wie die sog. AwSV aus dem Jahr 2017, noch einmal verschärft werden. Diese treffe bereits genau Regelungen, und noch einmal schärfere Sonderregelungen für Anlagen in Wasserschutzge­bieten.

 

Die CDU Fraktion hofft nun, dass der Entwurf doch noch angepasst und ein Ausgleich zwischen den Interessen von Wasserschutz und ortsansässigen Betrieben erreicht wird.